Behandlungskosten
Die Praxis wird als Facharztpraxis für Handchirurgie und Plastische Chirurgie geführt. Es besteht eine Zulassung von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt per „Chipkarte“ bzw. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Berufsgenossenschaften übernehmen i.d.R. die Kosten für Leistungen der Handchirurgie und der plastisch-rekonstruktiven Chirurgie.
Die Kosten für Eingriffe aus dem Bereich ästhetische Chirurgie werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen. Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – allerdings zzgl. 19% Mehrwertsteuer (MwSt.).
Mit Preisen von Behandlungen oder Operationen zu werben ist Ärzten untersagt. Daher dürfen wir auch im Internet keine konkreten Preisangaben machen. Auch am Telefon kann der absolut genaue Preis nicht bestimmt werden.
Bei der Preisgestaltung bei ästhetischen Eingriffe muss immer die individuelle
Anatomie der einzelnen Patienten berücksichtigt werden. Die Grundlage der Preise ist immer die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese beinhaltet die einzelnen Gebührenziffern je nach Behandlung, Materialeinsatz, Klinikkosten, OP-Technik und Arzthonorar. Bei Eingriffen in Narkose (die nicht von der Krankenkasse übernommen werden) werden die Narkosekosten durch den Anästhesisten abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre speziellen Wünsche einen transparenten,
umfassenden und verbindlichen Kostenvoranschlag. Seriös ist dies aber nur möglich im Rahmen einer Untersuchung und eines gemeinsamen, medizinischen Beratungsgesprächs ( Erstberatung).
Falls eine Behandlung (die nicht zu Lasten der Krankenkasse erfolgt) medizinisch indiziert (notwendig) ist, entfällt die Umsatzsteuer. Medizinische Indikation liegt vor, wenn eine Heilbehandlung stattfindet, z.B. Korrektur der Brust bei angeborenen Fehlbildungen.
Anmerkung zur Erstberatung:
Es ist Ärzten nicht erlaubt eine kostenlose Erstberatung anzubieten. Insofern betragen die gesetzlichen Gebühren gemäß der GOÄ für diese ca. 30€- 60€.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis.
Mögliche Finanzdienstleister
- www.medkred.de
- Sie können Sich auch gerne über alternative Finanzierungsmöglichkeiten über bekannte Vergleichsportale (z.B. Smava) informieren
Mögliche Folgekostenversicherungen
Folgekosten bei Schönheitsoperationen
Als Patient/in müssen Sie seit dem 01.04.2007 aufgrund einer Aktualisierung des Gesundheitsreformgesetzes die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation oder Behandlung selbst tragen, d.h. alle Kosten die dadurch entstehen, wird weder von Ihrer privaten noch gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Vorteile und Nutzen einer Versicherung
Mit einer solchen können Sie sich vor finanziellen Risiken einer eventuell notwendigen Folgebehandlung nach einer medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation schützen. Die Leistung für notwendige Folgebehandlungen und weitere Kosten so wie ggf Tagegeld erfolgt auch dann, wenn die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) nicht zahlt. Es gibt nur wenige Leistungsausschlüsse, jede Operation ist versicherbar.